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Endodontie

Sauberes und gründliches Arbeiten ist der Schlüssel zum Erfolg

Die Endodontie (Wurzelkanalbehandlung) ist ein wichtiges Teilgebiet der Zahnerhaltung und verfolgt das Ziel, infiziertes Gewebe aus dem erkrankten Zahn zu entfernen und eine Entzündung zur Ausheilung zu bringen.

Sie stellt einen letzten Versuch dar, einen Zahn zu erhalten. Beachtet man ein konsequentes antibakterielles Spül- und Aufbereitungsprotokoll, kann mit den heutigen Techniken eine hohe Erfolgsquote erreicht werden (bis zu 90%). Zusammen mit der danach folgenden prothetisch optimalen Versorgung kann das Ziel realisiert werden, einen wurzelkanalbehandelten Zahn ein Leben lang zu erhalten.

Wichtige Schritte für die erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung sind neben der maschinellen Reinigung des Kanallumens (Aufbereitung), die chemomechanische Spülung sowie die exakte Auffüllung des entstandenen Hohlraums exakt bis zur Wurzelspitze.

Obwohl heute viele technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen, sind Kenntnisse über die anatomischen Strukturen, die bakterielle Ätiologie und auch ausreichend Zeit für den Erfolg dieser Behandlung Grundvoraussetzung. Dies sind die Gründe, warum die moderne Endodontie nicht auf die mechanische Bearbeitung reduziert werden darf.
Es entsteht zum Beispiel nur in diesen Bereichen eine Schmierschicht, in denen die Wurzelkanalinstrumente Kontakt mit der Wurzelkanalwand bekommen sind. Bei korrekter Kombination und Aktivierung der Spüllösungen können diese Schmierschichten vorhersagbar entfernt werden.

In Bereichen, in denen die Wurzelkanalinstrumente nicht in Kontakt mit dem Wurzelkanalsystem gekommen sind (Verbindungskanäle, Isthmen und zusätzliche Lumen), ist die Reinigung zusätzlich erschwert. Die Reinigung und Entfernung von Biofilmen in den o.g. Bereichen ist nur mit chemisch richtiger Auswahl der Spüllösung sowie der ausreichenden Konzentration dieser Spüllösung zu erreichen. Eine erfolgreiche Wirkung entsteht zudem erst bei Beachtung der richtigen Spülmenge und der ausreichenden Einwirkzeit. Eine zusätzliche Aktivierung der Spüllösung durch Schall erhöht die Erfolgsprognose weiterhin.

FAQ

Ist es sinnvoll einen „toten Zahn“ zu erhalten?

Grundsätzlich ist ein wurzelkanalbehandelter Zahn nicht als „toter Zahn“ anzusehen. Durch die Wurzelkanalbehandlung wurden Nerven und Blutgefäße aus dem Zahninneren aufgrund von Bakterienbeherdung entfernt. Trotzdem wird dieser Zahn von außen über den sogenannten Zahnhalteapparat (das Parodont – den Spalt zwischen Knochen und Zahn) mit Gefühl und Blut versorgt. Auch die Immunabwehr funktioniert hier weiterhin noch, was solch einen Zahn trotz Wurzelkanalbehandlung erhaltenswert macht.

Werden wurzelkanalbehandelte Zähne spröde?

Die Qualität der Zahnhartsubstanz eines endodontisch behandelten Zahnes bleibt durch die Versorgung über den Zahnhalteapparat weitgehend stabil. Die große Zugangskavität (das gebohrte Loch) zur Nervenhöhle, die man einem Zahn mit Durchführung der Wurzelkanalbehandlung zumutet, beeinträchtigt jedoch wichtige Querverstrebungen im anatomischen Aufbau des Zahnes, woraus eine Frakturanfälligkeit resultiert. Dies ist der Grund, warum eine adäquate postendodontische Versorgung mit einer Teil-/Krone angestrebt werden sollte. Durch die Kombination aus korrekt durchgeführter Wurzelkanalbehandlung und korrektem anschließendem Schutz der Zahnsubstanz (richtige Krone) kann eine Erfolgsquote bis zu 91% erreicht werden! Besitzt ein Zahn eine gute endodontische Versorgung, jedoch keine gute Krone (prothetische Versorgung) sinkt die Erfolgsquote auf etwa 40%.

Was ist eine Revisionsbehandlung?

Durch die hohe Anzahl an möglichen Bakterienspezies sowie der endlos vielen anatomischen Varianten der Kanalsysteme in einem Zahn, kann es nötig sein eine Wurzelkanalbehandlung erneut durchzuführen (Revision). Dabei wird das bereits vorhandene Füllmaterial rückstandslos entfernt und der Kanal erneut gesäubert, gespült und aufbereitet. Eventuell wird noch nach fehlenden Kanälen gesucht und diese gereinigt. Auch hier ist penibel auf das Spül- und Desinfektionsprotokoll zu achten.
(Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet bisweilen keine Revisionsbehandlung.)